Die neu gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher haben gemeinsam mit den drei Hauptamtlichen der Pfarrei kreuz.4 in dieser Woche drei weitere Mitglieder in den Kirchenvorstand berufen. Der Kirchenvorstand ist damit vollständig.
Berufen wurden:
Angelika Meßner-Chuchuy, Joditz
Mirjam Schwarz, Köditz
Lilly Weise, Köditz
Gewählt wurden:
Beate Bayreuther, Hof-Kreuzkirche
Stefan Gebhardt, Hof-Kreuzkirche
Annelie Hager, Joditz
Giuliana Heinrich, Joditz
Christoph Kießling, Leupoldsgrün
Thomas Schmidt, Joditz
Kevin Thümling, Leupoldsgrün
Michaela Wilfert, Köditz
Gisela Wirth, Köditz
Dagmar Wolf, Leupoldsgrün
Dieter Wolf, Hof-Kreuzkirche
Silke Zapf, Köditz
Zu Ersatzleuten wurden benannt:
Daniela Popp, Köditz
Annette Schmitt, Hof-Kreuzkirche
Tanja Zechmeister, Hof-Kreuzkirche
Der neue Kirchenvorstand umfasst mit den drei Hauptamtlichen nun insgesamt 18 Personen. Er wird nach seiner Einführung Ortsausschüsse für die Arbeit in den Gemeinden einsetzen.
Herzlich einladen wollen wir Sie zur Einführung des neuen Kirchenvorstandes am Sonntag, den 8. Dezember, dem zweiten Advent, um 9.30 Uhr in die Kreuzkirche zu einem gemeinsamen Gottesdienst mit den Chören unserer Pfarrei.
Der Vertrauensausschuss, 8. November 2024
Weitere Informationen zur Zusammensetzung unseres Kirchenvorstandes und seiner Arbeit
In der Pfarrei kreuz.4 haben wir in diesem Jahr erstmals einen gemeinsamen Kirchenvorstand für die vier Kirchengemeinden Hof-Kreuzkirche, Leupoldsgrün, Köditz und Joditz gewählt. Aus jeder Kirchengemeinde wurden drei Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt, dazu werden noch drei weitere Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in einer ersten Sitzung der gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sowie der drei Hauptberuflichen berufen. Das gesamte Gremium umfasst damit 18 Personen.
Der Gemeinsame Kirchenvorstand nimmt nach einer Einführung im Gottesdienst am zweiten Advent seine Arbeit auf. Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Kirchenvorstandes gehören die Finanzen aller vier Kirchengemeinden, Haushaltsplanung und Beschluss der Jahresrechnungen (die vier Kirchengemeinden bleiben eigenständige Rechtsträger), Stellenplanung, Anregung und Planung gemeinsamer Veranstaltungen aller Gemeinden, Öffentlichkeitsarbeit für die Pfarrei, Gemeinsame Konfirmandenarbeit, Verwaltungsfragen um das gemeinsame Pfarramt und die Pfarrbüros.
Der neue Kirchenvorstand wird dann auch drei Ortskirchenvorstände für die Kreuzkirche, Leupoldsgrün und Köditz-Joditz als beschließende Ausschüsse einsetzen. Die beschließenden Ortskirchenvorstände bestehen jeweils aus Mitgliedern des Gemeinsamen Kirchenvorstandes einer Gemeinde und weiteren wählbaren Gemeindegliedern der jeweiligen Gemeinde(n). Hier sollen auch die Kandidatinnen und Kandidaten mit zum Zuge kommen, die nicht unter die jeweils drei ersten in ihrer Gemeinde gewählt worden sind und jetzt zu Ersatzleuten gewählt worden sind.
Die Aufgaben der Ortskirchenvorstände sind: Ordnungen der Gottesdienste, Festlegung von besonderen Gottesdiensten vor Ort, Planung, Koordination und Begleitung von Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen in den Gemeinden, Beschluss über Instandsetzungen und Renovierungsaufgaben; Einstellung von Personal in der Kirchengemeinde (soweit die Stellenbesetzung nicht mehrere oder alle Kirchengemeinden betrifft).
Sowohl der Gemeinsame Kirchenvorstand als auch die Ortskirchenvorstände sollen jeweils alle zwei bis drei Monate einmal zusammentreten. Der Gemeinsame Kirchenvorstand wird von Pfarrer Michael Grell geleitet. Der Ortskirchenvorstand für die Kreuzkirche von Pfarrer Dr. Matthias Westerhoff, der Ortskirchenvorstand von Leupoldsgrün von Gemeindereferentin Anita Coppes, der Ortskirchenvorstand von Köditz-Joditz von Pfarrer Michael Grell.
Gewählt wurde bei der Kirchenvorstandswahl nur der Gemeinsame Kirchenvorstand (oben).
Der Kirchenvorstand setzt dann nach der Wahl die erforderlichen Ausschüsse ein. Dazu gehören ein Ausschuss für die beiden KiTas sowie die drei Ortsausschüsse oder Ortskirchenvorstände. Hier kommen nun auch die Kandidatinnen und Kandidaten ins Spiel, die nicht gewählt wurden. Auch diese werden wir brauchen. Sie können ebenso mitmischen und mitentscheiden für ihre Gemeinde vor Ort. In dem Modell oben werden die Ortskirchenvorstände der Kreuzkirche und Leupoldsgrün mit weiteren Mitgliedern der Kandidatenliste oder aus der Gemeinde erweitert. Diese Personen müssen sich nicht zwingend für sechs Jahre verpflichten. Denkbar wäre auch ein Ortsausschuss nur aus den Mitgliedern des Gemeinsamen Kirchenvorstandes selbst, so wie er in dem Modell für Köditz-Joditz dargestellt ist. Auch hier wollen wir weitere Mitglieder hinzubenennen. Das Modell zeigt lediglich die Bandbreite des Möglichen.
Michael Grell, Pfr.